Die Nutzfläche fasst alle Flächenanteile eines Hauses zusammen, die im Sinne der Zweckbestimmung des Gebäudes genutzt werden können. Die DIN 277 fasst sieben Hauptnutzflächen zusammen: Aufenthalt und Wohnen, Büroarbeit, Bildung, Unterricht und Kultur, Hand- und Maschinenarbeit, Verkaufen und Lagern, Pflegen und Heilen sowie sonstige Bereiche.

Im Haus befinden sich darüber hinaus Verkehrsflächen und technische Funktionsflächen – sie gelten nicht als Teil der Nutzfläche. Dachboden und Kellerraum werden in diesem Zusammenhang zur Nutzfläche eines Hauses hinzugerechnet, ein Heizungsraum aber aufgrund seiner Eigenschaft als technische Funktionsfläche nicht. Das Treppenhaus zählt ebenso wenig zur Nutzfläche des Wohnraums, weil es als Verkehrsfläche eingestuft wird.