Alle anrechenbaren Grundflächen der Räume, die zu einer Wohnung oder zu einem Wohnhaus gehören, bezeichnet man als Grundfläche. Sogenannte Zubehörräume wie beispielsweise nicht nutzbare Dachgeschossräume oder Keller gehören nicht zur Wohnfläche, wohl aber zur Grundfläche. Dieselbe Regelung findet für Geschäftsräume Anwendung.

Sowohl die Planung der richtigen Finanzierung als auch die Bewilligung eines Darlehens hängen maßgeblich von der Wohnfläche ab. Mit 50 % ihrer Fläche können auch Terrasse oder Balkon zur Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses hinzugezählt werden.

Im Dachgeschoss gilt es darauf zu achten, dass bei einer Raumhöhe unter zwei Metern die Flächen ebenfalls lediglich zu einem bestimmten Anteil berechnet werden dürfen. Beträgt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird die Fläche zu 50 % als Wohnfläche berechnet. Eine Raumhöhe von weniger als einem Meter sorgt dafür, dass die Grundfläche des Dachgeschossraums gar nicht zur Wohnfläche gezählt werden darf.