Viele private Bauherrinnen/Bauherren erbringen Eigenleistungen, vom Verlegen der Böden und Tapezieren, bis hin zum Verputzen der Wände. Wenn Verwandte und Freunde auf der Baustelle mit anpacken, sind sie über die Bau-Berufsgenossenschaft gegen das Schlimmste versichert. Die Bauherrin / der Bauherr hat der Berufsgenossenschaft gegenüber allerdings eine Anzeigepflicht und muss seine Bauhelferinnen und -helfer dort anmelden. Tut er dies nicht, wird im Schadensfall ein Bußgeld fällig.

Die Bauherrin bzw. der Bauherr selbst und der jeweilige (Ehe-) Partner sind jedoch nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Hier hilft nur eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob ein eventuell schon vorhandener Versicherungsschutz tatsächlich ausreicht und die Deckungssumme gegebenenfalls erhöht oder eine gesonderte Police abzuschließen ist.

Quelle: Wirtschaftswoche / XING