Die Durchführung eines Bodengutachtens ist durch uns nicht vorgesehen. Beim Abtragen des Mutterbodens wird das Erdbauunternehmen sicherlich grundlegende Kenntnisse über Mächtigkeit und Bodenbeschaffenheit erhalten. Dann kann auch abgesehen werden, ob ein zusätzlicher Aufwand beim Einbringen des Füllbodens oder für die Verwendung bzw. Verwertung des Mutterbodens erforderlich sein wird oder es wird Ihnen – allerdings nur in seltenen Fällen – dazu geraten, ein Bodengutachten erstellen zu lassen.
Bei der Ausführung der Erdarbeiten übernehmen wir die seitliche Lagerung des Mutterbodens auf dem Grundstück sofern dies möglich ist; die Planierung bzw. Einbeziehung in die Gartenanlage muss von Ihnen selbst durchgeführt werden.
In letzter Zeit kommt es gelegentlich vor, wenn überschüssiger Boden entsorgt werden muss, dass das ausführende Fuhrunternehmen bzw. der Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis erbringen muss, der belegt, dass die Erdmassen nicht kontaminiert etc. und somit für eine problemlose Entsorgung geeignet sind. Auch hier kann ein Bodengutachten helfen, den Nachweis der Unbedenklichkeit zu führen.