Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) wird von uns eingehalten und von unserem autorisierten Bauleiter begleitet.

Die / der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin / Koordinator (SiGeKo) wird von Bauherrinnen/Bauherren für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden. Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Die Bauherrinnen/Bauherren werden durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von der Verantwortung entbunden, die Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Quelle: WIKIPEDIA