Eigenleistung beim Hausbau
Wie steht es mit Eigenleistung beim Hausbau mit dem Bauunternehmen ? Grundsätzlich ist den Bauherrinnen/Bauherrn von Arbeiten, die Kenntnisse von Bauvorschriften, Regelwerken und spezielles Fachwissen verlangen, abzuraten. Das trifft unter anderem auf Gründungs- und Abdichtungsarbeiten, Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie für Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen zu. Kein Unternehmer wird für die in Eigenleistung erstellten Gewerke oder dadurch verursachte Folgeschäden einen Gewährleistungsanspruch übernehmen.
Wenn Verwandte, Freunde oder Nachbarn auf der Baustelle helfen, besteht für die Bauherrin/Bauherrn eine Anzeigepflicht bei der Berufsgenossenschaft, um für die gemeldeten Helfer einen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles zu haben. Tut er dies nicht, wird im Schadensfall ein Bußgeld fällig. Der Grat zwischen zulässiger „Nachbarschaftshilfe“ und unerlaubter Schwarzarbeit ist schmal.
Quellen: Wirtschaftswoche / Xing und Bauherren-Schutzbund e.V.