Die Durchführung eines Bodengutachtens ist durch uns nicht vorgesehen. Vor Baubeginn ist ein aussagefähiges Baugrundgutachten (Bodengutachten) von der Bauherrin / dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen, um detaillierte Informationen über die Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks zu liefern. Dieser Bericht ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass ein Bauvorhaben auf solidem Fundament errichtet werden kann, zum Beispiel für die Tragfähigkeit des Bodens, die Wasserverhältnisse auf dem Grundstück und zur allgemeinen Planungssicherheit.
Bei der Ausführung der Erdarbeiten übernehmen wir die seitliche Lagerung des Mutterbodens auf dem Grundstück sofern dies möglich ist; die Planierung bzw. Einbeziehung in die Gartenanlage muss von Ihnen selbst durchgeführt werden.
In letzter Zeit kommt es gelegentlich vor, wenn überschüssiger Boden entsorgt werden muss, dass das ausführende Fuhrunternehmen bzw. der Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis erbringen muss, der belegt, dass die Erdmassen nicht kontaminiert etc. und somit für eine problemlose Entsorgung geeignet sind. Auch hier kann ein Bodengutachten helfen, den Nachweis der Unbedenklichkeit zu führen.