In der Frage, welchen Versicherungsschutz Bauherr/innen benötigen, herrscht sogar zwischen Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützern weitgehend Einigkeit.

An erster Stelle steht die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Ist das Baugrundstück nicht ausreichend gesichert und Menschen verletzten sich darauf, haftet die Bauherrin / der Bauherr. Gleiches gilt etwa für herabfallendes Baumaterial, dass das Auto des Nachbarn beschädigt. Kurz: die Bauherrenhaftpflicht kommt für Schäden auf, die von Baugrundstück und den Bauarbeiten ausgehen. Mehr noch: Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche von angeblich Geschädigten ab. Daher ist diese Versicherung schon mit dem Erwerb des Baugrundstücks empfehlenswert. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist dann obsolet.

Die Versicherungsbeiträge sind von den Kosten des Bauvorhabens abhängig. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich. Wer etwa den Bau eines Einfamilienhauses für 200.000 Euro (ohne Notar, Grundstücks- und Architektenkosten) versichern möchte, findet Policen für 50 bis 200 Euro im Jahr. Mitunter unterscheiden sie sich in der Höhe der Deckungssumme: zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind gut, fünf Millionen Euro sollten das Minimum sein. Erbringt die Bauherrin / der Bauherr Eigenleistungen, sind diese der Versicherung anzugeben. Weil den Versicherern professionelle Bauhandwerksbetriebe sicherer erscheinen, steigt die Versicherungsprämie mit zunehmender Eigenleistung.

Alternativ zur Bauherrenhaftpflicht gibt es auch Private Haftpflichtversicherungen, die Bauvorhaben einschließt. Allerdings sollten Versicherungsnehmer in so einem Fall die Deckungssumme genau prüfen. Ist diese für das Bauvorhaben zu gering, kann der Versicherungsschutz komplett entfallen. Beim Hauskauf vom Bauträger ist der Haftpflichtschutz für Bauherrinnen und Bauherren überflüssig.

Wird der Rohbau durch Blitzschlag, Explosion oder Brand beschädigt, kommt eine Feuerrohbauversicherung für den entstandenen Schaden auf. Diese kann in aller Regel schon vor Baubeginn im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schließt dann die genannten Schäden am Rohbau während der Bauzeit kostenlos mit ein und wird auch regelmäßig von finanzierenden Banken vor einer Auszahlung von Darlehen verlangt.

Erfolgt der Feuerschutz über eine vorgezogene Wohngebäudeversicherung, wird die Prämie dafür in der Regel erst nach erfolgter Bauabnahme fällig und bietet ab dann auch den notwendigen Versicherungsschutz für das fertige Haus vor Sturm-, Hagel-, Leitungswasser- und Feuerschäden. Nicht versichert sind dem Bund der Versicherten zufolge allerdings Schäden an Baumaterialien, die noch nicht verbaut wurden.

Schutz vor Baustellendieben und Vandalismus durch Bauleistungsversicherung

Baustellen sind oft leicht zugänglich und über Nacht unbewacht. Das macht sie anfällig für Diebe und Randalierer. Wer sich gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigungen oder auch Unwetterschäden versichern möchte, benötigt eine sogenannte Bauleistungsversicherung. Damit sind die Bauleistungen versichert, also alle bereits erbrachten Bauarbeiten und angelieferten Materialien. Ausgeschlossen sind allerdings Schäden, die auf normale Witterungseinflüsse oder mangelhaft durchgeführte Bauarbeiten zurückzuführen sind.

Der Versicherungsschutz lässt sich zudem auf Schäden durch Vandalismus, Überschwemmungen und weitere Unwetterschäden und sogar auf Material- und Ausführungsfehler erweitern, etwa auch auf Probleme mit dem Baugrund, die erst im Bauverlauf offenbar werden. Die Prämienhöhe ist wie bei der Haftpflicht von den Baukosten abhängig. Bianca Boss vom Bund der Versicherten empfiehlt Bauherr/innen, die beteiligten Bauunternehmen beziehungsweise den Generalunternehmer an den Versicherungskosten zu beteiligen, da diese so ebenfalls vor Schadensersatzansprüchen besser geschützt sind.

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung belaufen sich über den Daumen auf ein Promille der Baukosten und steigen mit erweitertem Versicherungsschutz.

Quelle: Wirtschaftswoche / XING

ACHTUNG: Die GmbH beteiligt sich mit 50 % einmalig an den Kosten Ihres Jahresbeitrags Ihrer Bauleistungsversicherung.