Bebauungsplan: Was darf ich auf meinem Grundstück bauen ?

Eigentümer eines Grundstücks zu sein, bedeutet noch lange nicht, dass Sie auf diesem Gründstück bauen dürfen, was und wie Sie möchten. Das Bauamt der Gemeinde hat hierbei ein Wörtchen mitzureden. Aus diesem Grund sollten Bauherrinnen und Bauherren bereits vor dem Grundstückskauf, zumindest vor dem Hausbau, einen Blick in den Bebauungsplan werfen um zu klären, was Sie auf eigenem Grundstück bauen dürfen.

Jeder hat eine andere Vorstellung davon, wie sein Traumhaus aussehen soll. Die einen bevorzugen dreistöckige Häuser, die anderen zweistöckige. Der eine möchte ein Satteldach haben, der andere mag lieber ein Walmdach oder ein Flachdach. In den meisten Gebieten ist laut Bebauungsplan jedoch nicht alles gestattet.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, ist eine Satzung beziehungsweise ein örtliches Gesetz, an das sich Grundstückseigentümer halten müssen. Mithilfe des Bebauungsplans stellt die Gemeinde die städtebauliche Ordnung sicher und sorgt dafür, dass Neubaugebiete einen einheitlichen Charakter bekommen. Er regelt, zu welchem Zweck Grundstücke genutzt werden dürfen, ob sie freigehalten werden müssen oder ob sie bebaut werden dürfen. Zudem regelt dieser Plan auch, auf welche Art und Weise der Grund bebaut werden darf.

Mithilfe der Richtlinien schützt der Bebauungsplan die Interessen aller Bewohner. Würde beispielsweise jemand ein dreistöckiges Haus in einem Wohngebiet mit zweistöckigen Häusern bauen, würde dieses Haus die anderen Grundstücke beschatten.

Wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?

Bauherrinnen und Bauherren können den Bebauungsplan bei der Gemeindeverwaltung, beim Bauordnungsamt oder im Stadtplanungsamt einsehen. Viele Kommunen bieten auch die Möglichkeit, den B-Plan im Internet abzurufen. Wer ein Haus bauen möchte, sollte diesen Plan auf jeden Fall ansehen, da Gemeinden Abweichungen nur selten genehmigen.

Wie gehe ich vor, wenn kein Bebauungsplan existiert?

Nicht immer ist ein Bebauungsplan vorhanden, denn viele Gemeinden erarbeiten solche Pläne nur für Neubaugebiete. Möchte jemand beispielsweise ein Haus in eine Baulücke eines bestehenden Wohngebietes bauen, hat er sich dennoch an Vorgaben zu halten. Nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches (BauGB), müssen sich Bauherrinnen und Bauherren bei Neubauten nach der Bestandsbebauung in der Umgebung richten. Die Baubehörde entscheidet hier im Einzelfall, ob die geplante Immobilie die Bedingungen erfüllt. Aus diesem Grund sollten Bauherrinnen und Bauherren eine Bauvoranfrage stellen, um prüfen zu lassen, ob sie ihre Bauwünsche erfüllen dürfen.

Bebauungsplan lesen

Das Baugesetzbuch regelt, welche Informationen im Bebauungsplan stehen. Um diesen Plan lesen zu können, müssen sich Bauherrinnen und Bauherren in der Planzeichenverordnung (PlanZV) über die Bedeutung der Linien, Farben und Signaturen informieren. Zudem müssen sie in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachlesen, welche Grundstücksnutzungen erlaubt sind und wie sie die Regelungen zu Bauweise, Abstandsflächen und Co. interpretieren müssen. Weitere Infos hierzu sowie einen Ausschnitt aus einem Bebauungsplan finden Interessenten bei bauen.de.

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei der Frage “was darf ich auf meinem Grundstück bauen” weiter geholfen haben.