Zu unterscheiden ist dabei zwischen der förmlichen und der formlosen Bauvoranfrage. Bauherrinnen und Bauherren können vor oder nach Kauf eines Grundstücks überprüfen lassen, ob ihre Bauvorstellungen auf dem betreffenden Grundstück genehmigungsfähig sind.

Dazu müssen folgende Unterlagen wie

  • Zeichnungen
  • Berechnungen
  • Baubeschreibungen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

Je nach Bundesland fallen bei einer förmlichen und rechtsverbindlichen Bauvoranfrage unterschiedliche Gebühren an, die im Vorfeld mit der Behörde geklärt werden können. Deutlich günstiger ist die formlose Bauvoranfrage, die nur eine geringe Gebühr kostet, dafür aber leider keine Rechtsverbindlichkeit beinhaltet.